Nutzungsordnung Jürgens Tauchschule / Krämerseen in Monheim

Nutzungsordnung

 

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Tauch- und Nutzungsordnung

 

Jürgens Tauchschule / Tauchbasis Krämersee

 

Krämer-Seen in Monheim/Rhein

  1. Allgemeines
    • Die Tauch- und Nutzungsordnung dient der Sicherheit und Sauberkeit beim Aufenthalt auf dem Seegelände und in den Krämer-Seen.

 

1.2          Die Tauch- und Nutzungsordnung ist für alle Gäste und Mitarbeiter/innen verbindlich.

 

1.3          Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet  der Gast für den Schaden.

 

1.4          Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass niemand anderes durch sie gestört wird und die          Aufrechterhaltung der Sicherheit  gewährleistet bleibt.

 

1.5          Es darf kein Müll hinterlassen werden. Zigarettenrückstände sind zu entsorgen.

 

1.6          Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen   die Tauch- und Nutzungsordnung verstoßen, können vorübergehend oder, in schwerwiegenden Fällen, dauernd vom Besuch der Tauchbasis ausgeschlossen werden.

 

1.7          Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach   den         gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

1.8          Die Benutzung mitgebrachter Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte ist      nicht erlaubt.

 

1.9          In Gefahrensituationen ist den Anweisungen der Mitarbeiter unbedingt Folge zu leisten

.Bei Gewitterlagen sind die Seen zu räumen.

 

 

 

  1. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1          Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben und können bei den Mitarbeitern erfragt werden.

 

2.2          Die Leitung kann im Bedarfsfall die Benutzung der Anlage oder Teile davon einschränken.

 

2.3          Der Zutritt ist nicht gestattet für:

  1. a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  2. b) Personen, die Tiere mit sich führen

 

2.4          Die Bereitstellung eines Parkplatzes im Seegelände ist nicht garantiert

 

2.5          Gelöste Eintrittsberechtigungen werden nicht zurück genommen, Entgelte werden nicht zurück      gezahlt. Es gibt bei Sperrung einzelner Einrichtungsteile keinen Anspruch auf Reduzierung des Eintrittsgeldes.

 

2.6          Das Tauchen ist nur mit der notwendigen Ausbildung (es gelten die aktuellen
Standards der                 CMAS-Germany oder Äquivalenzliste) und einer
tauchsportärztlichen Bescheinigung gestattet. Kinder und Jugendliche nur mit
schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

 

  1. Haftung

3.1          Gäste benutzen die Seen einschließlich aller Einrichtungen wie, Parkplätze, Wege und Einstiege auf eigene Gefahr, unbeschadet        der Verpflichtung des Betreibers, die Seen und deren                Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

 

3.2          Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der von den Nutzern in die    Einrichtung mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

 

3.3          Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder      Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

3.4          Der Gast ist verpflichtet seine Tauchbefähigung vor dem ersten Tauchgang beim              Aufsichtspersonal nachzuweisen.

 

3.5          Er hat sich gemäß seiner Tauchausbildung zu verhalten.

 

3.6          Dem Gast ist bekannt, dass die Krankenkasse im Falle eines Tauchunfalls die   Kosten für eine Druckkammerbehandlung nicht übernimmt. In diesem Falle trägt der Gast die    entstandenen Kosten selbst, es sei denn, es besteht eine entsprechende     Tauchunfallversicherung.

 

  1. Benutzung der Anlage

4.1          Die Benutzung richtet sich nach dem Entgelt, dass an der Kasse gezahlt wurde. Die         Tauchgenehmigung kann nur über die Betreiber der Tauchbasis erworben werden.

 

  • Das Tauchen findet in Eigenverantwortung statt.

 

4.3          Über die Erlaubnis der Nutzung, der mitgebrachten Tauchausrüstung sowie       Schnorchelgeräten der Gäste entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Aus Gründen        der Sicherheit kann die Nutzung von mitgebrachten Tauch- und Sportgeräten eingeschränkt             oder verboten werden. Die Nutzung mitgebrachter Tauch- und Sportgeräte erfolgt auf eigene   Gefahr.

 

4.4          Zum Einstieg in die Krämer-Seen sind die vorgegebenen Einstiegsplätze zu benutzen.

 

4.5          Alleintauchgänge  sind nicht gestattet.

 

4.6          Die Zugangstore zu den Krämer-Seen, sind nach dem durchschreiten oder durchfahren wieder zu verschließen

 

4.7          Die Taucherlaubnis ist nur für das Sporttauchen gültig. Weitergehende Nutzungen,           insbesondere gewerbliche Nutzung durch Tauchschulen o.ä. bedürfen der besonderen Genehmigung.

 

  1. Ergänzende Bestimmungen

5.1          Der Gast hat die Belange des Naturschutzes zu beachten.

 

5.2          Während des Tauchens ist auf ausreichendem Abstand zum Boden zu achten.

 

5.3          Tiere und Pflanzen dürfen nicht geschädigt werden. Es ist ein ausreichender Abstand zu                 Laichgebieten zu halten.

 

5.4          Auf Angler ist Rücksicht zu nehmen.

 

 

Stand 15.07.2025